Der Windpark mietet nur die Technik, die er selbst benötigt und seine Subunternehmer mieten ihren Funkbedarf selbst bei Quaestur.
Es entfällt das gesamte Subscribermanagement, sowohl für die eigenen Nutzer wie auch für die große Anzahl der Subunternehmer und damit auch der gesamte logistische Aufwand.
Laut BNetzA ist das Spektrum zur Lizenzvergabe von Bündelfunklizenzen in der Nordsee begrenzt, es können ca. 20 Lizenzen für Tetra-Funkkommunikationsnetze vergeben werden. (Dort gilt: First Come First Serve). Ein einheitliches Tetra-Funknetz kennt diese Ressourcenbeschränkung nicht, weil die Frequenzen windparkübergreifend effizienter genutzt werden können.
Die Kapitalaufwendungen für ein zentral bereitgestelltes skalierbares GPS-basiertes People-Tracking System mit Webzugriff lassen sich effizient unter den Nutzern aufteilen und dieser Kostenvorteil wird an den Windparkbetreiber durchgereicht.
Die Kapitalaufwendungen für ein zentral bereitgestelltes skalierbares Voice-Recording System mit Webzugriff lassen sich effizient unter den Nutzern aufteilen und dieser Kostenvorteil wird an den Windparkbetreiber durchgereicht.
Die Kapitalaufwendungen für ein zentral bereitgestelltes skalierbares Subscriber-Management System mit Webzugriff lassen sich effizient unter den Nutzern aufteilen und dieser Kostenvorteil wird an den Windparkbetreiber durchgereicht.
Die zentrale Bereitstellung von Satellitenanbindungen für Backup oder Regelkommunikation erlaubt den Windparkbetreibern, in diesem Pool auch höhere Bandbreiten sporadisch nutzen zu können, ohne hierfür Kapazitäten aufzustocken: Wenn jeder Park z.B. eine 2 Mb/s Anbindung bestellt, können bei z.B. 5 Parks bereits Burstübertragungen von bis zu 10 Mb/s pro Park ermöglicht werden. Das ist wie eine Art Versicherung für den Krisenfall: die Überbuchung wird nicht von einem Drittcarrier verwaltet, sondern direkt von der Quaestur, die diese dedizierte Satellitenbandbreite für ihre Offshore-Kunden in Serviceklassen verwaltet.
Tetra Infrastruktur Vertrag (TIV) |